Fahrerlaubnisklasse BE

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Rüdiger

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Fahrerlaubnisklasse B bzw. BE

Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Führen von Kfz mit einer zGM von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Ein Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zGM oder mit einer zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges sofern die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt ist eingeschlossen. Es dürfen hier alle Kfz geführt werden, deren zGM bis einschließlich 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze aufweist. Es kommt hier also nicht auf die Fahrzeugart an, es können Wohnmobile, Traktoren, leichte Lkws sein. Es ist aber auch möglich dass hier Kfz wie SAM, Stapler oder andere Kfz in die Fahrerlaubnisklasse B fallen. Dies kann wie bereits in Klasse L bzw. T erläutert der Fall sein, wenn dort die Geschwindigkeit oder der eigentliche Zweck nicht beachtet wird. Bei einem Anhängerbetrieb werden die zGM der Einzelfahrzeuge zusammengezählt.Während beim Einzelfahrzeug das zGM von 3500 kg nicht überschritten werden darf, kann die zGM bei einer Kombination überschritten werden. Dies ist der Fall, wenn ein Kfz mit einer zGM von 3500 kg ein Anhänger mit einer zGM von max. 750 kg mitführt, dann ist dort die zGM 4250 kg. Dies ist aber fahrerlaubnisrechtlich zulässig.Die Klasse BE ist nur dann einschlägig, wenn hinter einem Kfz der Klasse B ein Anhänger mitgeführt wird, dessen zGM über 750 kg liegt. Es gilt hier folgendes zu beachten: - die zGM des Anhängers übersteigt die Leermasse des ziehenden Kfz Oder - die zGM der beiden Fahrzeuge beträgt zusammen mehr als 3500 kg

Hier einige Beispiele:

1. Klasse B
zGM Kfz: 3500 kg
Leermasse Kfz: 1800 kg
zGM Anhänger: 750 kg
die zGM des Anhängers ist nicht mehr als 750 kg, daher reicht hier die Klasse B.Dies gilt auch wenn die zGM der Kombination 3500 kg übersteigt.

2. Klasse B
zGM Kfz: 2100 kg
Leermasse Kfz: 1615 kg
zGM Anhänger: 1400 kg
da der Anhänger eine zGM über 750 kg hat, muss hier eine Vergleichberechnung durchgeführt werden. Da die Leermasse des Anhängers unterhalb der zGM des Kfz liegt und gleichzeitig die zGM der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, reicht hier die Klasse B.

3. Klasse BE
zGM Kfz: 1450 kg
Leermasse Kfz: 900 kg
zGM Anhänger: 1400 kg
da die zGM des Anhängers die Leermasse des Kfz übersteigt, ist für diese Kombination die Klasse BE erforderlich. Es spielt hier keine Rolle, dass die zGM der Kombination zusammen nur 2850 kg aufweist.

4. Klasse BE
zGM Kfz: 2300 kg
Leermasse Kfz: 1750 kg
zGM Anhänger: 1700 kg
hier ist die zGM des Anhängers nicht größer als die Leermasse des ziehenden Kfz, da aber die zGM der gesamten Fahrzeugkombination mit 4000 kg die Grenze von 3500 kg übersteigt, ist hier die Klasse BE erforderlich.

In der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen fahrerlaubnisrechtlich unbegrenzt schwere Anhänger mitgeführt werden. Nur die StVZO schreibt bei Pkw vor, dass die gezogene Anhängelast die zGM des ziehenden Kfz nicht übersteigen darf. Das tatsächliche Gesamtgewicht darf in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen, so dass sich rechnerisch eine Obergrenze von 7000 kg ergibt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Klasse M und L ein.

Inhaber des alten 3er dürfen aufgrund der Besitzstandsregelung grds. Kfz im Umfang ihrer bisherigen Fahrerlaubnis führen. Der alte 3er wird im wesentlichen durch die Klasse B, BE, C1 und C1E ersetzt. Obwohl beim alten 3er nur Kfz bis zu 7500 kg, Züge mit nicht mehr als drei Achsen gefahren werden durfte, bei den Klassen BE und auch bei C1E jedoch kein Limit gesetzt ist, wird bei einer Umschreibung des alten 3er sowohl die Klasse B, BE, C1 und C1E erteilt.


Folgend Kfz unterliegen der Klasse B, in Abgrenzung zu Klasse L, T und C1:

- Kfz mit einer zGM von nicht mehr als 3500 kg
- Kfz mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und einer zGM von max. 3500 kg
- SAM mit einer bbH von mehr als 25 km/h und max. 3500 kg
- SAM mit einer zGM max. 3500 kg, die entgegen ihrer Bestimmung eingesetzt wird
- LoF-SAM mit einer bbH max. 40 km/h und einer zGM max. 3500 kg
- LoF_SAM mit einer zGM max. 3500 kg die entgegen Klasse T zweckentfremdet eingesetzt
werden
- LoF-Zugmaschinen mit einer bbH mehr als 60 km/h und einer zGM von max. 3500 kg
- LoF-Zugmaschinen mit einer zGM max. 3500 kg die entgegen Klasse L zweckentfremdet
eingesetzt werden
- LoF-Zugmaschinen mit zGM max. 3500 kg, die zweckentfremdet eingesetzt werden

Bei Fahrzeugkombinationen sind im Fahrerlaubnisrecht lediglich die zGM bzw. das Verhältnis von zGM und Leermasse von Bedeutung.

Weitere Punkte, z. B. Anhängelast, Stützlast, werden in der StVZO geregelt.
 
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